Dies sind die Nutzungsbedingungen zwischen Ihnen und PEWEO, die Ihre Nutzung der Dienstleistung regeln. Wir bezeichnen sie als unsere “Allgemeine Geschäftsbedingungen”.
Von und zwischenPEWEO mit Hauptsitz in der Montée des Aulnes 5, L ‑ 6611, Wasserbillig, Großherzogtum Luxemburg, und ordnungsgemäß vertreten durch Marc Schiwek in seiner Eigenschaft als CEO, im Folgenden “Auftragsnehmer”,
undIhnen im Folgenden “Auftraggeber”.
Der Auftragsnehmer hat sich auf Website as a Service spezialisiert. Dies ist ein neues Konzept, das entwickelt wurde, um Geschäftsinhabern eine problemlose Möglichkeit zu bieten, ihre Website auf dem neuesten Stand zu halten. Anstatt eine große Anfangsinvestition zu tätigen und sich dann mit unvorhersehbaren Ausgaben für Updates, Korrekturen und Neugestaltungen zu befassen, können Sie mit Website as a Service eine niedrige monatliche Gebühr zahlen, um sicherzustellen, dass Ihre Website nie wieder veraltet ist.
Der Auftragsnehmer bietet eine vollständige Website oder einen Online-Shop für die Kundenbasis des Auftraggebers. Der Auftragsgeber zahlt für einen unbestimmten Zeitraum die während des Bestellvorgangs festgelegte Gebühr. Der Service umfasst: Professionelles Webdesign, professioneller Text/Inhalt, jährliche Website-Aktualisierung, Optimierung für Mobilgeräte, Website-Wartung, Kontaktformular, Einreichung von Suchmaschinen, soziale Integration. Mit maximal, der während des Bestellvorgangs, Seiten pro Website. Zusätzlich wird / werden die, während des Bestellvorgangs festgelegte Anzahl, E-Mail-Adresse/n bereitgestellt. Die Website wird standardmäßig in einer Sprache (Deutsch oder Englisch) erstellt. Jede weitere Sprache kostet den Kunden 80% zusätzlich zur monatlichen Grundgebühr.Die Website und sofern nicht anders vereinbart auch die Domain, die während der Dienstleistung entstehen/genutzt werden, gehören zu jedem erdenklichen Zeitpunkt dem Auftragnehmer.
Daher vereinbaren die Parteien unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungsgründe und der hierin enthaltenen Bestimmungen, Vereinbarungen und Bedingungen sowie anderer guter und wertvoller Gegenleistungen, deren Erhalt und Hinlänglichkeit hiermit anerkannt werden, Folgendes:
Zusätzlich zu den an anderer Stelle in dieser Vereinbarung definierten großgeschriebenen Begriffen haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die nachstehend angegebene Bedeutung:
Vereinbarung bezeichnet diese Vereinbarung und umfasst in ihrer Gesamtheit die PEWEO-Geschäftsbedingungen sowie alle Exponate, Anhänge, Zeitpläne und Änderungen, die beigefügt oder vorgenommen werden können.
Geistiges Eigentum bezeichnet alle Patente, Rechte an Erfindungen, Gebrauchsmuster, Urheberrechte und Nachbarrechte (einschließlich moralischer Rechte), Marken, Dienstleistungsmarken, Handels-, Geschäfts- und Domainnamen, Rechte an Handelskleidung, Rechte an Goodwill, Rechte an Kunden, Handelsnamen , Name und Ruf des Unternehmens, Klagerecht, Rechte an unlauterem Wettbewerb, Rechte an Designs, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Topografierechte, Rechte an vertraulichen und / oder geschützten Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnissen) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils registriert oder nicht registriert, einschließlich aller Anträge auf und Erneuerung oder Erweiterung solcher Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Formen des Schutzes in irgendeinem Teil der Welt.
Verlust oder Beschädigung sind alle direkten, besonderen, zufälligen oder Folgeschäden, Schäden, Verbindlichkeiten, Ansprüche, Kosten und / oder Aufwendungen jeglicher Art, einschließlich Verlustgewinne, Einnahmeverluste, Zufallsverluste und Kosten, die zur Begrenzung der vorgenannten Kosten anfallen und angemessene Rechtskosten und Aufwendungen.
Mitarbeiter bezeichnet die Mitarbeiter, Direktoren und leitenden Angestellten einer Partei sowie alle verbundenen Unternehmen wie Vertreter, Subunternehmer, Buchhalter, Banker, Finanz- oder Rechtsberater oder Berater.
Laufzeit bezeichnet den Zeitraum, für den dieser Vertrag in Kraft ist, einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und aller Zeiträume, für die der Vertrag verlängert und als Verlängerungslaufzeit bezeichnet wird.
Benutzerdaten Benutzerdaten sind alle Arten von Inhalten wie Videos, Textdateien, Datenbanken, digitale Bilder, Audiodateien und jede andere Form von Medien, die auf dem Dienst gespeichert sind oder über diesen übertragen werden.
Arbeitstag ist ein normaler Arbeitstag im Sinne des luxemburgischen Rechts,ausgenommen Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage.
Gegenstand des Vertrags sind Leistungen des Auftragnehmers im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) gegen Entgelt. Ziel ist es, dass die im Internet abrufbare Website (im Folgenden: Website) des Kunden bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden: „Keywords“) in Suchmaschinen durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position gelistet wird, als dies derzeit der Fall ist. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung wird nicht geschuldet. Ist eine andere Suchmaschine nicht ausdrücklich spezifiziert, bezieht sich die Beratung allein auf Google. Dem Kunden ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Änderungen dauern kann. Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der Onpage-Optimierung wird der Auftragnehmer den Kunden nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Seitenstruktur und/oder den Inhalt der Website, deren Titel, Überschriften, Meta-Daten, Bildbeschreibungen usw. beraten und Empfehlungen für Veränderungen geben. Je nach Bedarf wird der Auftragnehmer den Kunden auch im Hinblick auf Webanalysetools (z.B. Google Analytics) und andere Website-nahe Themen beraten.Die Beratung erfolgt nach Ermessen des Auftragnehmers per E-Mail, telefonisch oder in Kundengesprächen.Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Kunde für die Umsetzung der Vorschläge, insbesondere für eine möglicherweise empfehlenswerte Modifikation des Quelltexts der Website, selbst verantwortlich.Für den Fall von Veränderungen eines SEO-relevanten Parameters, einer wesentlichen Änderung von Suchmaschinen-Algorithmen, Problemen im Rahmen des Google Webmaster Tools oder einer plötzlich auftretenden Verschlechterung der Suchmaschinen-Platzierung wird der Auftragnehmer den Kunden innerhalb der Laufzeit des Vertrags kurzfristig zum weiteren Vorgehen beraten, Möglichkeiten der Abhilfe vorschlagen und den Kunden bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen.
Der Auftragnehmer wird prüfen, ob die Quantität und/oder Qualität der Verlinkung (Backlinks) der Website verbessert werden kann, und entsprechende Empfehlungen aussprechen(Offpage-Optimierung).
Der Auftragnehmer wird dem Kunden einen monatlichen Bericht („Report“) liefern, aus dem sich das aktuelle Ranking der Website in den vertragsgegenständlichen Suchmaschinen und die Backlink-Anzahl entnehmen lassen. Der Auftragnehmer wird im Rahmen einer wöchentlich automatisierten Prüfung SEO-relevante Parameter (insbesondere Listung bei Google) auf relevante Veränderungen untersuchen. Stellt der Auftragnehmer wesentliche Veränderungen der überprüften Parameter fest, wird er den Kunden hierüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, unter Beschreibung der Änderung informieren („Alert“).Sofern der Kunde dem Auftragnehmer entsprechende Zugangsdaten zur Verfügung gestellt hat, wird der Auftragnehmer einmal monatlich die Daten in den Google Webmaster Tools auf etwaigen Handlungsbedarf hin überprüfen und den Kunden hierüber in angemessenem Umfang zeitnah informieren.Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird der Auftragnehmer etwaigen sich aus einem Report oder Alert ggf. ergebenden Handlungsbedarf mit dem Kunden in einem monatlichen Telefonat erörtern. Der Auftragnehmer wird dem Kunden dazu jeweils rechtzeitig einen Termin anbieten. Zur Kommunikation (insbesondere Erfassung von Aufgaben, Kommentarfunktion, etc.) zwischen den Parteien stellt der Auftragnehmer dem Kunden Zugang zu einem Collaboration-Tool zur Verfügung für einen Aufpreis von 20 (zwanzig) EURO. Die Parteien vereinbaren, die Kommunikation vorrangig über diesen Weg zu führen.
Soweit der Auftragnehmer sonstige Dienstleistungsaufträge übernimmt, etwa die Umsetzung vorgeschlagener Onpage-Optimierungsmaßnahmen, Programmierleistungen oder anderweitige zusätzliche Anpassungen, die Erstellung von Inhalten, Workshops, Schulungen oder sonstige Beratungsleistungen, schuldet der Auftragnehmer das Tätigwerden in dem jeweils vereinbarten Zeitraum und Umfang. Die Einzelheiten der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden optionale Leistungen in Abhängigkeit vom angefallenen Aufwand vergütet.
Der Kunde wird einen Ansprechpartner für den Auftragnehmer benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen und an den Auftragnehmer zu kommunizieren.
Der Kunde wird den Auftragnehmer bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Websites und mögliche Suchbegriffe liefern.Für die Auswahl der Keywords ist allein der Kunde verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, von dem Auftragnehmer vorgeschlagene Keywords auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen.Widerspricht der Kunde vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 3 Werktagen in Textform, gelten diese als freigegeben.
Soweit der Kunde den Auftragnehmer mit der Umsetzung von Maßnahmen der Onpage-Optimierung beauftragt, hat der Kunde vor Beginn der Programmierarbeiten seine Daten zu sichern und nach Abschluss die Funktionsfähigkeit seiner Website zu überprüfen, bevor die aktualisierte Version online gestellt wird. Darüber hinaus wird der Kunde auch seine übrigen Daten, insbesondere seine Benutzerdaten, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, sichern.
Die Entwicklung von Designentwürfen/Produktkonzepten und die Einräumung von Lizenzen an solchen Designentwürfen/Produktkonzepten erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen.Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Entwicklungsverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
Das Angebot des Auftragsnehmers hat die im Angebot festgelegte Gültigkeit und bezieht sich auf die Entwicklung der Designentwürfe/Produktkonzepte für ein (1) Design.Angaben zu Bearbeitungszeiten beziehen sich auf das Datum der schriftlichen Auftragsvergabe durch den Auftraggeber und sind unverbindlich.
Die Entwicklung der Designentwürfe/Produktkonzepte erfolgt in der Regel in drei Phasen (Kreativphase, Konkretisierungsphase, Enddefinition), es sei denn mit dem Auftraggeber wird anderes vereinbart. Der Auftragsnehmer ist im Rahmen der Kreativphase zur Erstellung von maximal drei Entwürfen verpflichtet. Nach Zugang der Entwürfe ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragsnehmer innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen, ob einer der Entwürfe als vertragsgemäße Leistung einschränkungslos angenommen wird, ob auf der Grundlage eines oder mehrerer Entwürfe die weitere Konkretisierung erfolgt oder ob das Vertragsverhältnis beendet wird.
Wird der Auftragsnehmer mit der Entwicklung von Designentwürfen/Produktkonzepten beauftragt,besteht für ihn Gestaltungsfreiheit. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen und Informationen berechtigt ist und dass diese frei sind von Rechten Dritter. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Unterlagen und Informationen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragsnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Vergütung des Gesamthonorars für sämtliche Werkphasen nicht befugt, die Entwürfe des Auftragsnehmers ohne dessen Zustimmung zu veröffentlichen und/oder als Schutzrecht anzumelden. Er macht die Entwürfe ohne Zustimmung des Auftragsnehmers auch weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Auftragsnehmer entwickelten Designentwürfe/Produktkonzepte nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Auftragsnehmer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels, jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Abgabe des Werkes, erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Auftragsnehmers in Bezug auf den betreffenden Mangel als genehmigt.
Erfordert die Auftragsabwicklung die Inanspruchnahme der Leistung eines Dritten, ist der Auftragsnehmer bevollmächtigt, die entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen nach Absprache im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen. Werden von dem Auftragsnehmer Fremdangebote eingeholt, werden die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand berechnet, auch wenn der Auftraggeber den Auftrag anderweitig vergibt.
Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass der Auftragsnehmer alleiniger Urheber der Designentwürfe/Produktkonzepte ist. Die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch für den Fall als vereinbart, dass die Entwürfe die notwendige Schöpfungshöhe nicht aufweisen.Insbesondere ist der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Honorare unabhängig von einer urheberrechtlichen oder sonstigen Schutzfähigkeit der Entwürfe und auch für den Fall des Ablaufs der Schutzfristen von Sonderschutzrechten verpflichtet.
Die Vereinbarung gilt für den festgelegten Zeitraum ab Abschluss des Bestellvorgangs. Sofern nicht gemäß dieser Vereinbarung gekündigt, wird die Vereinbarung automatisch zu den gleichen Bedingungen für weitere Zeiträume von jeweils einem (1) Monat bzw. einem (1) Jahr verlängert.
Der Vertrag kann vor Ablauf der Laufzeit oder vor Ablauf der jeweils aktuellen Verlängerungsfrist jederzeit nach einem (1) Kalendermonat ab dem Datum der schriftlichen Kündigung gekündigt werden: Der Auftraggeber keine Rechnungen abzüglich umstrittener Positionen und / oder Beträge bezahlt. Der Streitfall beschreibt detailliert die Höhe und den Grund und enthält gegebenenfalls einen Vorschlag zur Behebung der Situation.Von beiden Parteien, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird und während der Laufzeit in Liquidation geht.
Jede Partei kann den Vertrag nach dem Ablaufdatum kündigen, indem sie der anderen Partei eine schriftliche Kündigung vorlegt. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Vertrag zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung zu kündigen.
In Fällen, in denen der Vertrag gekündigt wird und unabhängig vom Grund der Kündigung, muss eine Partei die Waren und Materialien der anderen Partei innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen nach dem Datum, an dem die Kündigung wirksam wird, an die andere Partei zurücksenden. Ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung verpflichten sich beide Parteien, jegliches Eigentum oder Recht, das der anderen Partei gehört oder von dieser gewährt wird, insbesondere ohne Einschränkung von Logo(s) und Marke(n), sofern nicht anders vereinbart, nicht zu nutzen und sich nicht mehr als darzustellen als würde man jede Art von beruflicher oder vertraglicher Beziehung hegen.Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Daten, die der anderen Partei gehören oder sich auf diese beziehen, nach zwei (2) Kalendermonaten nach dem Datum der wirksamen Kündigung zu löschen.
Der Vertrag kann vor Ablauf der Laufzeit oder vor Ablauf der jeweils aktuellen Verlängerungsfrist jederzeit nach einem (1) Kalendermonat ab dem Datum der schriftlichen Kündigung gekündigt werden.
Am letzten Tag eines jeden Monats (hiervon Rechnungstag) ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber alle fälligen Beträge auf der Grundlage der oben genannten Dienstleistung in Rechnung zu stellen.Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Rechnung in EURO stellen.Der Kunde hat die Abrechnung nach der Übermittlung durch den Auftragnehmer unverzüglich und soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist zu prüfen und, wenn sich ein Fehler zeigt, dies dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Rechnung einschließlich der Verwendung des Monatsbudgets als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Fehler handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Sofern es sich um einen Fehler handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war, muss die Anzeige innerhalb von 14 Tagen nach dessen Entdeckung erfolgen.
Sämtliche vereinbarten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, z.Zt. 17%.Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Zahlung maximal nach Zehn (10) Werktagen auf dem auf der Rechnung ausgewiesen Konto des Auftraggebers eingegangen ist. Ist dies nicht der Fall wird die erbrachte Dienstleistung sofort eingestellt und erst wieder aufgenommen, wenn der offene Rechnungsbetrag beglichen wurde.
Wenn der Auftraggeber berechtigte Gründe hat, eine Rechnung zu bestreiten, konsultieren die Parteien nach Treu und Glauben, um zu versuchen, den Streit beizulegen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen.
Der Auftraggeber haftet für jegliche Inhalte auf der vom Auftragnehmer bereitgestellter Website. Der Auftraggeber muss dafür Sorgen, dass alle rechtlichen Vorraussetzungen des Landes, in dem das Unternehmen des Auftraggebers ansässig ist, erfüllt sind.
Der Auftragnehmer und/oder seine Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter haften für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche und außervertragliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden des Auftragnehmers wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen,soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Unter Kardinalpflichten sind diejenigen Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht wird nur für den vorhersehbaren und typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden gehaftet, betragsmäßig jedoch höchstens bis zur Auftragssumme, die den Aufträgen des letzten Jahres vor Bekanntwerden des den Schaden auslösenden Ereignisses entspricht.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wobei der Haftungsausschluss nicht im Fall eines Schadens an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes gilt.
Als Dienstleister haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen des Auftragnehmers oder anderer Dritter entstehen. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Schäden, die der Kunde durch diesem zumutbare Maßnahmen, insbesondere regelmäßige, mindestens tägliche, Programm- und Datensicherung hätte verhindern können.
PEWEO gewährleistet nicht die Schutzfähigkeit und deren Durchsetzbarkeit damit zusammenhängender Ansprüche aus Urheber-, (Gemeinschafts-) Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent-, Marken- und Wettbewerbsrecht, und ihm obliegen auch keine dahingehenden Recherchen. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftrageber auf insoweit eventuell bestehende rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm während der Vertragsdauer bekannt werden. Der Auftragsnehmer haftet nicht für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung.
Der Auftragnehmer wird lediglich beratend und unterstützend tätig. Für die Gewährleistung im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.
Der Auftragnehmer bemüht sich darum, seine Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch den Auftragnehmer darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bestimmte Maßnahmen des Auftragnehmers in Kenntnis der Richtlinien explizit freigegeben hat.
Jede Partei erkennt an, dass sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Zugang zu bestimmten vertraulichen und geschützten Informationen der anderen Partei hat („vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Informationen, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder die der empfangenden Partei bekanntermaßen von der offenlegenden Partei als vertraulich behandelt werden. Die empfangende Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln und diese Informationen nur zu verwenden, wenn dies durch diese Vereinbarung genehmigt oder anderweitig von der offenlegenden Partei genehmigt wurde, und diesen Informationen dieselben Standards und Schutzmaßnahmen zu gewähren, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Geschäftsinformationen verwendet . Die empfangende Partei beschränkt die Verbreitung vertraulicher Informationen auf ihre Mitarbeiter, die zur Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung dringend Zugang benötigen, und sorgt dafür, dass dieser Mitarbeiter eine ähnliche Vertraulichkeitsverpflichtung eingeht. Mit Ausnahme von vertraulichen Informationen, die zur Erfüllung von Verpflichtungen oder zur Ausübung von Rechten aus dieser Vereinbarung erforderlich sind, werden Materialien oder Dokumente, die vertrauliche Informationen enthalten, unverzüglich auf schriftliche Anfrage oder auf andere Weise gemäß dieser Vereinbarung an die offenlegende Partei zurückgesandt. Vertrauliche Informationen enthalten keine Informationen: (i) die jetzt oder ohne allgemeines Verschulden oder Verstoß der empfangenden Partei der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind; (ii) dass die empfangende Partei dokumentieren kann, dass sie ihr bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt war; (iii) die von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden; und (iv) dass die empfangende Partei zu Recht von einem Dritten erhalten hat, der das Recht hatte, diese zu übertragen oder offenzulegen. Wenn die empfangende Partei von einem Gericht einer Regierungsbehörde vorgeladen oder angewiesen wird, vertrauliche Informationen offenzulegen, wird sie der offenlegenden Partei, soweit dies zulässig ist, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung übermitteln, damit die offenlegende Partei eine Schutzanordnung zum Schutz der Vertraulichkeit dieser Informationen beantragen kann. Jede Partei beschafft der anderen Partei, dass ihre Mitarbeiter eine Vertraulichkeitsverpflichtung im Wesentlichen im Sinne dieses Artikels eingehen.
Dem Auftragnehmer ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Kunde den Auftragnehmer beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben, und er darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline Logos u.Ä. des Kunden verwenden.Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es dem Auftragnehmer gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe unterschiedlicher Auftraggeber.
Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrags. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die diesen Vereinbarungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich luxemburgisches Recht anwendbar.
Keine Partei darf diese Vereinbarung ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise abtreten oder übertragen, außer im Falle eines Verkaufs im Wesentlichen aller Geschäfte einer Partei im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung. Jeder Versuch, diesen Vertrag ohne eine solche Zustimmung abzutreten, zu leasen oder zu übertragen, ist nichtig und kann dazu führen, dass dieser Vertrag unbeschadet anderer nach diesem Vertrag oder geltendem Recht verfügbarer Rechtsmittel gekündigt wird. Im Falle eines Verkaufs im Wesentlichen aller Vermögenswerte einer Partei oder einer Fusion oder eines Erwerbs einer Partei behält sich die andere Partei das Recht vor, diesen Vertrag nach eigenem Ermessen und ohne Entschädigung zu kündigen.Die AGB und die Mitteilungen stellen die Nutzungsbedingungen bereit, die für bestimmte PEWEO-Services gelten.
Gerichtsstand 24.11.2021